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Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid
(1) Die Einkünftequalifikation, die ein gem. § 157 Abs. 2 AO nicht selbständig anfechtbarer Teil eines EinkommensteuerS. 800bescheids ist, entfaltet für die Einkommensteuerfestsetzung in Folgejahren keine Bindungswirkung. (2) Ordnet das FA ein Wirtschaftsgut, das der Stpfl. als Privatvermögen ansieht, dem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen zu, folgt hieraus bei der Einkommensteuerfestsetzung nur dann eine Beschwer, wenn sich dadurch für den jeweiligen Veranlagungszeitraum die Höhe der Steuer ändert (Bezug: § 157 Abs. 2 AO; § 2 Abs. 7 Satz 1, Satz 2 EStG; § 115 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
Die Frage, ob die Stpfl. mit der Verpachtung ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder solche aus Vermietung und Verpachtung erzielt, ist nach dem G...