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Doppelte Haushaltsführung und häusliches Arbeiten in der Zweitwohnung: Wann ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig?
Das BMF hat sich mit Schreiben vom - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027, NWB BAAAJ-46602 (BStBl 2023 I S. 1551), zur Absetzung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeiten näher geäußert.
Das BMF geht auch auf die Frage näher ein, ob neben den Unterkunftskosten für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unterhaltene Zweitwohnung die ab 2023 geltende Tagespauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) von 6 € angesetzt werden kann. Der Gesetzgeber bestimmt hierzu, dass der Abzug der Tagespauschale unzulässig ist, soweit für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG) abgezogen werden können (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 EStG).