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IWB Nr. 19 vom Seite 798

Körperschaftsteuerliche Förderung betrieblicher Investitionen

Tagungsbericht zur 7. YIN-Jahrestagung v. 25.5.2023 (Panel 2)

Jonas Knaisch

Die derzeitigen Krisen haben die Bedingungen für notwendige Investitionen in die digitale und ökologische Transformation Deutschlands erschwert. Dies hat die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt, wobei ein bedeutender Aspekt dieser Diskussion die Steuern auf Unternehmensgewinne sind. Da das Steuerrecht aber viele verschiedene Wege bietet, um Investitionen zu fördern, stellt sich die Frage, wie am effektivsten und effizientesten Anreize geschaffen werden können, um die Schwächen Deutschlands anzugehen.

Kernaussagen
  • Die empirische Forschung zeigt, dass Unternehmenssteuersätze im Durchschnitt nur einen begrenzten direkten Einfluss auf reale Investitionen und weitere ökonomische Größen zu haben scheinen. Andere Agglomerationsfaktoren, wie (digitale) Infrastruktur, qualifizierte Arbeitskräfte, Energiekosten und Bürokratie, sind für die Standortattraktivität entscheidender. Diese können durch die Steuerpolitik aber durchaus beeinflusst werden. Eine umfassende Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen Steueranreizen, weiteren Standortfaktoren und öffentlichen Investitionen ist daher notwendig.

  • Insbesondere für die energieintensive Industrie spielen die Energiekosten derzeit die entscheidende Rolle. Steuerlich käme hier eine Absenkung oder Abschaffung der Stromsteuer in Betracht. Jede Subvention in diese Richtung könnte aber unter Umständen unerwünschte Anreize setzen und langfristig ökonomisch ineffizient sein, da andere Standorte komparative Kostenvorteile haben. Eine gezielte Förderung der energieintensiven Industrie, ggf. verbunden mit bestimmten Auflagen, könnte eine Lösung sein, um die Transformation am Standort Deutschland zu bewerkstelligen.

  • Im Hinblick auf Unternehmenssteuern scheinen folgende Maßnahmen geeignet: (1.) Sonderabschreibungsprogramme, Gutschriften und Investitionszulagen, (2.) erweiterte Forschungs- und Entwicklungsförderung, (3.) verbesserte Bedingungen bei der Verlustverrechnung sowie (4.) Senkung der Steuerkomplexität. Das Wachstumschancengesetz ist insofern ein Schritt in die richtige Richtung, sollte aber erweitert werden, da es mit einem Umfang von 7 Mrd. € zu klein ist, um ausreichend Investitionen anzureizen. Zur Finanzierung sollten aber keine Kürzungen bei öffentlichen Investitionen erfolgen, da diese erhebliche Multiplikatoreffekte entfalten.S. 799