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FG Berlin-Brandenburg 27.06.2023 2 K 2072/22, IWB 19/2023 S. 784

FG Berlin-Brandenburg | Vorsteuerabzug von Drittlandsunternehmern im allgemeinen Besteuerungsverfahren

Die in Mauritius ansässige Klägerin betrieb Hotels in mehreren Drittländern. In Deutschland unterhielt sie ein Verbindungsbüro, zu dessen Aufgaben das Aushandeln von Vertragsvereinbarungen mit deutschen Reiseveranstaltern etc. gehörte. Die eigentliche Leistungserbringung (die Überlassung der Hotelzimmer) erfolgte nicht durch das Verbindungsbüro, sondern unmittelbar durch das Stammhaus der Klägerin. In ihren Umsatzsteuererklärungen machte die Klägerin Vorsteuer u. a. aus Werbeleistungen für mehrere Jahre geltend und erklärte Ausgangssteuern nach § 13b Abs. 5 UStG aufgrund der Leistungen ausländischer Unternehmer und (für 2011) der Veräußerung von Büromobiliar. Das Verbindungsbüro war nach Meinung der Klägerin eine „passive Betriebsstätte“, so dass sie im Gemeinschaftsgebiet ansässig s...