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Gesetzentwurf zu Steckersolargeräten u. a.
Der Ausbau von Anlagen, durch die erneuerbare Energien genutzt werden können, begegnet in der Praxis verschiedenen Hindernissen, die auch das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten betreffen. Ziel des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), das als Regierungsentwurf seit dem vorliegt, ist es, diese Hindernisse zu beseitigen. Und um ggf. veränderten Bedürfnissen von Wohnungseigentümergemeinschaften entgegenzukommen, soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig reine Online-Versammlungen zulassen.
Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
[i]Installation von Steckersolargeräten durch WohnungseigentümerDa die Installation eines Steckersolargeräts („Balkonkraftwerk“) im Wohnungseigentumsrecht i. d. R. eine bauliche Veränderung ist, die einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erfordert, kann der installationswillige Wohnungseigentümer nicht ohne die in der Praxis mitunter schwierig zu erlangende Zustimmung der Mehrheit der anderen Eigentümer tätig werden. Der Gesetzentwurf reagiert hierauf mit...