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Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung nach dem Wachstumschancengesetz
Eine Würdigung aus unternehmenspraktischer Sicht
Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und das Optionsmodell gem. § 1a KStG sind wichtige Pfeiler der Besteuerung thesaurierter Gewinne von Personengesellschaften. Erstere wurde zum VZ 2008 eingeführt, das Optionsmodell gilt seit dem VZ 2022. Beide Besteuerungsregime haben zum Regelungsziel, die Nachteile von Personengesellschaften bei der Besteuerung thesaurierter Gewinne bzw. bei der Innenfinanzierung gegenüber Kapitalgesellschaften zu beseitigen. Die Inanspruchnahme beider Regelungen ist in der Unternehmenspraxis sehr zurückhaltend. So haben im VZ 2023 lediglich 150 und im VZ 2023 lediglich 190 von ca. 300.000 Personenhandelsgesellschaften in Deutschland einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gestellt. Das ist ein Anteil von 0,05 % für den VZ 2022 bzw. 0,06 % für den VZ 2023. Ursächlich für diese fehlende Attraktivität sind steuersystematische und praktische Mängel beider Vorschriften. Die fehlende Attraktivität beider Besteuerungsregime steht im Fokus des sog. Wachstumschancengesetzes. Deshalb stellt sich die Frage, ob das Wachstumschancengesetz Lösungsansätze zur Steigerung der Attraktivität der Thesaurierungsbesteuerungsregime enth...