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BFH Urteil v. - II B 47/91 BStBl 1992 II S. 348

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1ErbStG 1974 § 20 Abs. 6 Satz 2

Keine Haftung gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, wenn der Erlös aus der Veräußerung des Erbteils an den Berechtigten im Ausland ausgezahlt wird

Leitsatz

Es ist nicht klärungsbedürftig und daher nicht von grundsätzlicher Bedeutung, daß der Erlös aus der Veräußerung des Erbteils nicht als "Vermögen des Erblassers" i.S. der Haftungsvorschrift des § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG 1974 anzusehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 348
BFH/NV 1992 S. 23 Nr. 4
QAAAA-94035

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