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BMF zu Arbeitszimmeraufwendungen und zur Tagespauschale ab 2023
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2730Das JStG 2022 hat die Besteuerungsgrundsätze für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für die betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG neu geregelt, nicht immer zugunsten der Steuerpflichtigen, obwohl hier eine signifikante Steuerentlastung in Höhe von 1,4 Mrd. € jährlich durch den Gesetzgeber intendiert war. Das stellt sich jedoch teilweise als Mogelpackung dar. In dem neuen BMF-Schreiben dazu v. (BStBl 2023 I S. 1551), das das (BStBl 2017 I S. 1320) für die VZ 2023 ff. ablöst, wird nunmehr auch die Verwaltungssicht zur Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) dargelegt. Die Änderungen durch das JStG 2022 sowie jüngere BFH-Entscheidungen wurden in dem neuen BMF-Schreiben eingearbeitet.
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Neuerungen bei den Arbeitszimmeraufwendungen in Mittelpunktsfällen
[i]BMF, Schreiben v. 15.8.2023, NWB BAAAJ-46602 Das BMF äußert sich in dem Schreiben v. an verschiedenen Stellen zur neuen Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € in Mittelpunktsfällen, die alternativ zum unbegrenzten Abzug der Arbeitszimmeraufwendungen vom Steuerpflichtigen gewählt werden kann. Als günstig kann sich herausstellen, dass es das BMF gesta...