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Online-Nachricht - Mittwoch, 27.09.2023

Verfahrensrecht | Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab Stellung genommen ().

Hintergrund: Mit Wirkung ab dem treten zahlreiche wichtige Änderungen der Mitteilungsverordnung (MV) in Kraft. Danach werden sämtliche Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln sein. Außerdem werden die Organe der Rechtspflege zweifelsfrei in den Kreis der mitteilungspflichtigen Stellen aufgenommen. Hinzu kommt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig Zahlungen an Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer übermitteln müssen.

In dem Schreiben geht das BMF ausführlich auf die folgenden Punkte zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab dem ein:

  1. Zweck der Verordnung

  2. Mitteilungsverpflichtete (§ 1 MV)

  3. Ausnahmen von de...

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