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BFH Urteil v. - I R 65/90 BStBl 1992 II S. 322

Gesetze: AO 1977 §§ 118 ff., 130 Abs. 2, 155 Abs. 1 Satz 3, 171 Abs. 10, 348 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 368 Abs. 2 Satz 2EStG §§ 36b Abs. 2 Satz 2, 44a Abs. 2

Beschwerde als statthafter Rechtsbehelf gegen den Widerruf einer Nichtveranlagungsbescheinigung

Leitsatz

1. Nichtveranlagungsbescheinigungen gemäß §§ 36b Abs. 2 und 44a Abs. 2 EStG sind keine Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO 1977), sondern begünstigende Verfügungen i.S. des § 130 Abs. 2 AO 1977.

2. Gegen den Widerruf einer Nichtveranlagungsbescheinigung gemäß §§ 36b Abs. 2 und 44a Abs. 2 EStG ist der Rechtsbehelf der Beschwerde gegeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 322
BFH/NV 1992 S. 21 Nr. 4
NAAAA-94023

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