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NWB Nr. 39 vom Seite 2702

Maßnahmepaket zur Entlastung von KMU

Am hat die EU-Kommission ein Paket zur Entlastung und Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Betriebe ( KMU-Entlastungspaket) vorgelegt. Es enthält 19 Einzelmaßnahmen. Hier einige der angekündigten Maßnahmen: 

[i]Steuervereinfachung und Überarbeitung der Vorschriften zum ZahlungsverzugDie EU-Kommission schlägt eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vor, mit der eine Besteuerung von KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften eingeführt wird. Ebenfalls wird eine Überarbeitung der Vorschriften zum Zahlungsverzug vorgeschlagen. Dabei soll die bestehende Richtlinie über den Zahlungsverzug durch eine Verordnung mit verbindlichen Zahlungsfristen von höchstens 30 Tagen für alle Geschäftsvorgänge ersetzt werden. Nur in Ausnahmefällen soll die Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage verlängert werden können. Auch sind automatische Verzugszinsen und Entschädigungsgebühren sowie neue Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsmaßnahmen vorgesehen.

[i]Konsequente Berücksichtigung des Prinzips „Think Small First“Das Prinzip des „Think Small First“ soll konsequenter angewendet werden, indem die EU-Kommission KMU-Interessen in neuen Legislativvorschlägen systematisch berücksichtigt, soweit dies angemessen und gerechtfertigt ist und den Zielen der Unionspolitik en...