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NWB 39/2023 S. 2661

Beitragsrecht | SV-Meldeportal startet im Oktober 2023

Am wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet, das das sv.net, die seit dem Jahr 2001 von den Krankenkassen angebotene Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen (vgl. § 95a SGB IV), ab dem ersetzen wird. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis höchstens zehn Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, die Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen. Dessen Nutzung ist nach einer umfassenden Registrierung in Verbindung mit einem ELSTER-Organisationszertifikat...