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OLG Düsseldorf 26.07.2023 I-3 Wx 72/23, NWB 39/2023 S. 2660

GmbH | Bestellung eines Nachtragsliquidators

Will ein Beteiligter die Bestellung eines Nachtragsliquidators (§ 66 Abs. 5 GmbHG) erreichen, genügt die bloße Behauptung, die wegen Vermögenslosigkeit gelöschte Gesellschaft besitze noch Vermögenswerte, nicht; vielmehr muss der Beteiligte durch substanziierte Behauptungen nachvollziehbar darlegen, dass noch konkretes verteilbares Vermögen der gelöschten Gesellschaft vorhanden ist.

Anmerkung:

Ebenso wenig ist die pauschale Behauptung, die Vermögenswerte der Gesellschaft seien nicht rechtsgültig auf einen Dritten übertragen worden, geeignet, die gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators zu rechtfertigen. Im Streitfall bestanden nach Ansicht des Gerichts keine Zweifel daran, dass eine Darlehnsforderung der GmbH an ihren Gesellschafter rechtsgültig übertragen worden war.