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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 1853/21

Gesetze: OEG § 1 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Aus einer Gesundheitsstörung (Knalltrauma) kann nicht auf das Vorliegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG geschlossen werden.

Fundstelle(n):
IAAAJ-49261

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