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Grundsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (FG)
Bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ist das System der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells, wie es das Bayerische Grundsteuergesetz v. vorsieht, vor dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers nicht zu beanstanden. Ein für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erforderliches besonderes berechtigtes Aussetzungsinteresse liegt nicht vor.
Quelle: , NWB BAAAJ-46466