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BFH Urteil v. - IX R 117/90 BStBl 1992 II S. 285

Gesetze: EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7EStG 1983 § 21

Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe Aufwendungen) sind nur im Rahmen der AfA bei dem Gebäude zu berücksichtigen

Leitsatz

Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten unter bestimmten weiteren Voraussetzungen als sog. anschaffungsnaher Aufwand nicht sofort abziehbare Werbungskosten, sondern Herstellungskosten des Gebäudes bilden (Anschluß an , BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 285
BFH/NV 1992 S. 22 Nr. 4
BAAAA-94001

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