Berechnungsprogramme
In Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ unterschiedliche Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Dazu zählen auch einige interessante Berechnungsprogramme. Aktualisiert in Ihrem Themenpaket NWB Steuern International ist das Berechnungsprogramm zu verbindlichen Auskünften.
Wo finden Sie Berechnungsprogramme in der NWB Datenbank?
Zu einer Übersicht aller NWB Arbeitshilfen kommen Sie durch einen Klick auf das Arbeitshilfen-Icon auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank. Die „Berechnungsprogramme“ finden Sie auf der Übersichtsseite oben links. [i]Gesamtübersicht über alle Arbeitshilfen im Themenpaket NWB Steuern International
Abb. 1 Startseite des Themenpakets NWB Steuern International
Abb. 2 Die Übersichtsseite aller Arbeitshilfen
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Verbindliche Auskunft – Berechnungsprogramm
[i]Gemballa, Verbindliche Auskunft – Berechnungsprogramm, NWB GAAAC-73227 Vom Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern kann eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts erteilt werden, wenn erhebliche steuerliche Auswirkungen damit einhergehen, die auf ein besonderes Interesse schließen lassen.
Bei gestellten Anträgen fällt eine Gebühr an, wenn der Gegenstandswert mindestens 10.000 € beträgt. Die Gebühr fällt bereits für die Bearbeitung des entsprechenden Antrags an – sie ist nicht an die Erteilung der verbindlichen Auskunft geknüpft. Damit ist die Gebühr grds. auch dann zu entrichten, wenn die Finanzbehörde in der verbindlichen Auskunft eine andere Rechtsauffassung als der Antragsteller vertritt (Negativauskunft), wenn sie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ablehnt oder wenn der Antrag zurückgenommen wird.
Abb. 3 Gebührenrechnung – verbindliche Auskunft
Die Erteilung der verbindlichen Auskunft steht im pflichtgemäßen Ermessen der entscheidenden Behörde. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Erteilung noch ein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt.
Mit diesem Berechnungsprogramm ermitteln Sie einfach und schnell für den jeweiligen Gegenstandswert die maßgebliche Gebühr für die verbindliche Auskunft gemäß der Tabelle zu § 34 GKG.
In einem zentralen Bereich erfassen Sie den Gegenstandswert und wählen das Antragsdatum aus. Dabei können auch Gebühren für zeitlich zurückliegende Anträge ermittelt bzw. geprüft werden: Hierfür werden die maßgeblichen Gebührensätze für die Zeit ab dem aber auch z. B. vom bis berücksichtigt. Der maßgebliche Gegenstandswert sowie der Tabelleneintrag werden Ihnen direkt bei der Eingabe angezeigt. Mit dem PDF- und Excel-Export lässt sich das Ergebnis komfortabel dokumentieren.
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Fundstelle(n):
IWB 18 / 2023 Seite 3 - 4
LAAAJ-49033