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BFH Urteil v. - I B 72/91 BStBl 1992 II S. 263

Gesetze: FGO § 69KStG 1984 §§ 1, 3, 14, 18

Eine nach US-amerikanischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft, die unter Beibehaltung ihres ausländischen Sitzes die Geschäftsleitung ins Inland verlegt hat, kann weder nach § 14 noch nach § 18 KStG Organträger sein

Leitsatz

Verlegt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Geschäftsleitung in die Bundesrepublik und schließt sie mit einer inländischen Kapitalgesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab, so ist weder § 14 KStG 1984 noch § 18 KStG 1984 anzuwenden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 263
BFH/NV 1992 S. 31 Nr. 5
QAAAA-93987

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