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IWB Nr. 18 vom Seite 746

Die niederländische Gruppenbesteuerung

Struktur und Vorteile der steuerlichen Organschaft in den Niederlanden

Emile Klomp und Eric van Nugteren

Eine niederländische Organschaft (fiscale eenheid) kann auf Antrag gebildet werden, wenn die Muttergesellschaft mindestens 95 % der Anteile der Tochtergesellschaft besitzt. Besitz meint hierbei die vollständige Kontrolle. Die fiscale eenheid kann bis drei Monate rückwirkend beantragt und auf Antrag auch wieder beendet werden. Auch niederländische Betriebsstätten von ausländischen Tochtergesellschaften können Teil einer fiscale eenheid sein. Steuerlich werden die Gesellschaften als eine Gesellschaft behandelt, für die es nur einer Steuererklärung bedarf. Interne Transaktionen haben so keinen Einfluss auf das verrechnete Ergebnis. Es existieren jedoch umfangreiche Anti-Missbrauchsklauseln. Zudem haftet jede Gesellschaft für die Körperschaftsteuer der Gruppe. Steuerrückzahlungen aller zur fiscale eenheid gehörenden Gesellschaften darf das Finanzamt miteinander verrechnen.

Kernaussagen
  • Restrukturierungen sind mit einer fiscale eenheid möglich, ohne dass diese zu direkten steuerlichen Auswirkungen führen.

  • Für die fiscale eenheid bedarf es nur einer Steuererklärung.

  • Die Gesellschaften haften gegenseitig für die niederländische Körperschaftsteuerschuld.