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Nachhaltigkeitscontrolling in KMU einführen
Vorgehen, Praxishinweise und Maßnahmen
Nachhaltigkeit wird zu einem überlebenswichtigen Thema für alle Unternehmen, unabhängig von der Branchenzugehörigkeit und der Größe. Derzeit sind zwar nur große Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über ihre Aktivitäten zur Nachhaltigkeit in Geschäftsberichten zu informieren. Der Gesetzgeber ist aber dabei, die Pflichten auf kleinere Betriebe auszuweiten. Aber auch ohne gesetzliche Vorgaben stehen die Firmen unter Druck, sich zeitnah um mehr Nachhaltigkeit zu kümmern: Zum einen verlangen immer mehr große Geschäftspartner von ihren Kunden Nachweise, inwieweit bei ihnen nachhaltig gewirtschaftet wird. Zum anderen verknüpfen auch viele Banken Kreditkonditionen an entsprechende Belege. Das geht einher mit der seit geltenden neuen Fassung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken), in der die ESG-Risiken eine große Rolle spielen. Unterstützen Sie Ihre KMU-Mandanten dabei, das Thema Nachhaltigkeit im Controlling zu verankern – sowohl was Umsetzung, Aufgabenkoordination als auch Berichtswesen betrifft. Übrigens: Mit dem Excel-Tool „Investitionsrechnung und Nachhaltigkeit“, NWB PAAAJ-26200, können Sie bereits Nachhaltigkeitsaspekte bei Investitionsvorhaben berücksichtigen.
Investitionsrechnung und Nachhaltigkeit, NWB PAAAJ-26200
Auch wenn der Begriff intern nicht explizit verwendet wird, betrifft Nachhaltigkeit alle Unternehmen. Beispielsweise bemühen sich viele Betriebe um Kostensenkungen im Energiebereich.
Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen in Umfang und Komplexität dennoch ein neues Thema und muss noch definiert und umgesetzt werden.
Ausgestaltung, Verantwortlichkeiten und Umsetzung müssen grundlegend geklärt werden.
Das Controlling sollte aufgrund seiner übergeordneten Aufgaben und der grundlegenden Neutralität mit der Einführung, Umsetzung, Koordination und Kontrolle betraut werden.
I. Nachhaltigkeit definieren und im Unternehmen verankern
Zunächst sollte festgelegt werden, was Nachhaltigkeit überhaupt ist bzw. wie es im Unternehmen verstanden werden soll. Hierzu zwei Hilfestellungen. Im Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen von 1987 gibt es folgende Definition: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die gewährleistet, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig Lebende“ (Hauff 1987, S. 46).
Konkreter gefasst wird Nachhaltigkeit im 3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit:
S. 303
Wichtige Inhalte der Säulen sind:
Ökonomie: U. a. Verzicht auf „bedingungslose“ Gewinnsteigerungen, wie es z. B. lange durch das Shareholder-Value-Konzept propagiert wurde, Kostensenkung durch u. a. Nutzung erneuerbarer Energien, nachwachsender Rohstoffe, Automatisierung von Prozessen.
Ökologie: U. a. Erhalt der Natur, z. B. durch Verzicht auf Raubbau an Umwelt, Nutzung umweltfreundlicher Materialien und Rohstoffe, Fokussierung auf nachwachsende Rohstoffe, Reduzierung Ressourcenverbrauch, Verbesserung Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Reduzierung des Einsatzes von Gefahrenstoffen, Vermeidung von Abfällen und stärkere Nutzung von Recyclingmöglichkeiten.
Soziales: U. a. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Verbesserung Chancengleichheit durch Förderung von Weiterbildung oder Schaffung von Entgeltgerechtigkeit (etwa gleiche Entlohnung von Männern und Frauen).