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BFH Urteil v. - II R 122/87 BStBl 1992 II S. 226

Gesetze: BewG §§ 103, 103a

Rückstellungen für Teilzahlungsobligo sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abzugsfähig

Leitsatz

Die vom Verkäufer im Zusammenhang mit Teilzahlungsgeschäften gebildeten Rückstellungen wegen drohender Inanspruchnahme durch die Teilzahlungsbank (Rückstellungen für Teilzahlungsobligo) sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als Schuldposten abzugsfähig (Anschluß an , BFHE 127, 438, BStBl II 1979, 469).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 226
BFH/NV 1992 S. 14 Nr. 3
IAAAA-93968

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