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OLG Schleswig-Holstein 26.06.2023 7 U 53/23, NWB 38/2023 S. 2597

Mandat | Vermerk zur Vermeidung einer Fristversäumung

Um Fehlerquellen bei der Einhaltung von Rechtsmittelfristen auszuschließen, ist eine organisatorische Anordnung des Rechtsanwalts erforderlich, dass bei Berufungen außer dem Datum des Fristablaufs auch noch eine Vorfrist zu vermerken ist.

Anmerkung:

Wenn ihm die Akten auf Vorfrist vorgelegt werden, hat der Rechtsanwalt Anlass zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist. Ist der Zeitpunkt der Zustellung eines erstinstanzlichen Urteils zweifelhaft, muss sich der Rechtsanwalt selbst um die Aufklärung bemühen. Er hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das intern im Büro notierte Eingangsdatum immer mit dem Datum des elektronischen Empfangsbekenntnisses übereinstimmt. Der Kläger hat vorliegend keine Tatsachen vorgetragen, die eine...