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BFH 07.06.2023 I R 50/19, Kommentierte Nachricht BBK 19/2023 S. 853

Steuerrecht | Beteiligungsschwelle bei Streubesitzdividenden

Steuerpflichtige Streubesitzdividenden i. S. von § 8b Abs. 4 KStG liegen nicht vor, wenn die Gesellschafterin (GmbH) zu Beginn des Kalenderjahres zwar zivilrechtlich mit weniger als 10 % unmittelbar beteiligt war, sie aber zu Beginn des Kalenderjahres bereits das wirtschaftliche Eigentum an weiteren Anteilen erworben und damit die für die Steuerfreiheit erforderliche Beteiligungsschwelle von 10 % erreicht hat.

Die Klägerin war eine GmbH und im Jahr 2013 mit 9,898 % an der Y-AG beteiligt. Sie wollte ab dem Streitjahr 2014 mit mindestens 10 % beteiligt sein, um steuerfreie Dividenden beziehen zu können. Sie kaufte daher mit Vertrag vom weitere Anteile im Umfang von 0,10625 % von X (angestrebte Beteiligung damit 10,00425 %).

Der [i]Kaufvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung der KaufpreiszahlungKaufvertrag stand allerdings unter der aufschiebenden Bedingung de...