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FG Münster 02.08.2023 9 V 1012/23 E, Kommentierte Nachricht BBK 19/2023 S. 855

Steuerrecht | Einkünfte eines Berufssportlers

Ein Berufssportler erzielt gewerbliche Einkünfte. Von einem Berufssportler ist auszugehen, wenn seine Einnahmen nicht nur unwesentlich höher sind als seine Ausgaben. Anderenfalls ist es Liebhaberei.

Der Antragsteller war ein behinderter Spitzensportler und hatte verschiedene internationale Titel, u. a. bei den Paralympischen Spielen, gewonnen. Er vermarktete sich über die Z-UG, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer er war. Die Z-UG schloss mit den einzelnen Sponsoren Verträge ab und trug die Kosten für Training, Ausrüstung und Reisen. Der Antragsteller erhielt u. a. Zahlungen von der Deutschen Sporthilfe, von der Bundeswehr, vom deutschen Behindertensportverband, von seinem Verein und Siegprämien, die er nicht in seinen Einkommensteuererklärungen erklärte.

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