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FG Münster 15.02.2023 13 K 391/20 K,G, Kommentierte Nachricht BBK 19/2023 S. 854

Steuerrecht | Abfindung einer GmbH für Verzicht auf Pensionszusage

Eine Abfindung einer GmbH für den Verzicht des Gesellschafters auf seine Pensionszusage stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Jahr der Abfindungsvereinbarung dar, wenn die Abfindung erst im Folgejahr bilanziell zu erfassen ist, weil der Verzicht aufschiebend bedingt erklärt worden ist.

Die [i]Verzicht gegen Abfindung anlässlich des BeteiligungsverkaufsKlägerin war eine GmbH, an der die Geschäftsführer T und L zu je 50 % beteiligt waren. Die GmbH hatte sowohl T als auch L im Jahr 1993 gleichlautende Pensionszusagen erteilt, die keine Abfindungsmöglichkeit vorsahen. Am verkaufte L seine Beteiligung an den Sohn des T. Zugleich beschlossen T und L, dass L auf seine Pensionszusage gegen eine Abfindung i. H. von 230.000 € verzichtet, und zwar „auflösend bedingt“. Die GmbH passivierte zum eine Pensionsrückstellung i. H....