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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 12

Sachbezug Jobrad

Unterschiede zwischen der lohn- und umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung

Dr. Christian Sterzinger

Jobräder kommen immer mehr in Mode – dadurch halten sich Beschäftigte körperlich fit und schonen gleichzeitig die Umwelt. Diese für den Arbeitgeber günstigere Alternative zum Firmenwagen hat aber auch steuerliche Folgen. Selbst wenn ein entstehender geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Jobrads lohnsteuerfrei bleibt, kann Umsatzsteuer anfallen. Wegen Besonderheiten bei der Bestimmung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage können die lohnsteuerlichen Sachbezüge nicht als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe herangezogen werden. Zwar ergeben sich pro Jobrad und Monat im Regelfall nur geringe Differenzen. Wird aber vielen Beschäftigen ein Jobrad überlassen und werden außerdem etwaige Fehler erst in einer Betriebsprüfung aufgedeckt, die mehrere Jahre umfasst, drohen erhebliche Steuernachzahlungen, die außerdem zu verzinsen sind.

I. Ausgangssituation

Fahrradfahren ist gut für die Gesundheit und die Umwelt. Zahlreiche Unternehmen haben diesen Trend erkannt und stellen ihren Beschäftigten immer häufiger ein Firmenfahrrad als „Jobrad“ zur Verfügung. Klimaschonend zur Arbeit zu radeln motiviert und liegt im Trend. Besonders im Stad...