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BFH Urteil v. - IV R 40/90 BStBl 1992 II S. 192

Gesetze: EStG § 2aEStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 2UStG § 15 Abs. 1FGO §§ 56, 120

1. Aufwendungen eines Freiberuflers für Dachreparatur an einem der Mutter gehörenden, für die Praxis genutzten Haus nicht betrieblich veranlaßt 2. Einschränkung des Verlustausgleichs ausländischer Einkünfte verfassungsmäßig (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung)

Leitsatz

1. Zur Frage der betrieblichen Veranlassung, wenn ein Freiberufler das Dach des seiner Mutter gehörenden und von ihm ohne Mietzahlung für Praxiszwecke genutzten Hauses erneuern läßt.

2. Die Vorschrift des § 2a Abs. 1 und 2 EStG - grundsätzlich kein Ausgleich negativer ausländischer Einkünfte - ist nicht verfassungswidrig (Anschluß an , BFHE 162, 307, BStBl II 1991, 136, und vom IX R 162/85, BFHE 164, 327, BStBl II 1991, 704).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 192
BFH/NV 1992 S. 10 Nr. 2
RAAAA-93952

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