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NaRp Nr. 1 vom Seite 21

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Zeitenwende für die Unternehmensberichterstattung?

Implikationen für den Mittelstand

Dr. Josef Baumüller und Oliver Scheid, M.Sc.

Die EU-Kommission hat am die finale Fassung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen eines delegierten Rechtsakts veröffentlicht. Diese enthalten zwei allgemeine ESRS, fünf Standards zu Umweltthemen (E1 bis E5), vier Standards zu Sozialthemen (S1 bis S4) sowie einen Standard zu Governance-Themen (G1). Vorausgegangen war dem delegierten Rechtsakt ein Entwurf vom , welcher bis zum kommentiert werden konnte. Die ESRS werden mit Eintritt der Berichtspflichten nach den Grundsätzen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von europäischen Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Der Beitrag stellt die finalen ESRS vor und zeigt im Anschluss die damit einhergehenden Implikationen für mittelständische Unternehmen auf, die auf mittelbare Weise ebenso betroffen sein werden.

Kernfragen
  • Welche Bedeutung haben die ESRS in der zukünftigen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung?

  • Was sind die wesentlichen Inhalte der ESRS?

  • Welche Implikationen ergeben sich für den Mittelstand?

I. Hintergründe: Der Weg zu den ESRS

[i]Velte, Die ESRS sind da! Großer Wurf oder Papiertiger?, StuB 16/2023 S. I, NWB TAAAJ-45932 Warnke/Needham/Müller, Finalisierung der EU Sustainability Reporting Standards, StuB 2/2023 S. 68, NWB XAAAJ-31137 Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der ESRS vom ist ein langwieriger Entwicklungsprozess abgeschlossen worden. Die erste Grundlage für die Entwicklung dieser Nachhaltigkeitsstandards wurde bereits im Jahr 2020 durch das European Corporate Reporting Lab @ EFRAG (European Lab) gelegt. Hierzu folgte durch eine Arbeitsgruppe des European Lab – die Project Task Force on Non-Financial Reporting Standards (PTF-NFRS) – im November 2020 ein Zwischenbericht sowie im März 2021 ein umfassender Abschlussbericht.

Im Mai 2021 hatte die EU-Kommission hierauf aufbauend die EFRAG (vormals: European Financial Reporting Advisory Group) mit der Entwicklung der ESRS beauftragt. Zeitnah startete die EFRAG im Juni 2021 mit einer öffentlichen Konsultation zum Entwicklungsprozess der Standardisierung für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung. In weiterer Folge veröffentliche die inzwischen eingerichtete Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) als Stakeholder-Information sieben Arbeitspapiere („working papers“) bzw. „batches“ im ersten Quartal des Jahres 2022.