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Erbschaftsteuerpflicht von Ausschüttungen einer Stiftung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 ErbStG
Ob die Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung an ihre inländischen Destinatäre nach dem Erbschaftsteuergesetz steuerbar sind, war lange Zeit umstritten. Der BFH hat eine Schenkungsteuerbarkeit ausgeschlossen, wenn die Zuwendung an den Destinatär in Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung erfolgt. Das FG Köln hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil zu der Frage Stellung genommen, ob Ausschüttungen an in der Satzung einer solchen Stiftung als Nachbegünstigte nach dem Tod des Stifters vorgesehene Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 ErbStG erbschaftsteuerpflichtig sind (, NWB MAAAJ-35445). In Übereinstimmung mit der übrigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung, die eine Schenkungsteuer auf entsprechende Ausschüttungen ablehnt, hat das FG Köln die Steuerbarkeit abgelehnt.
I. Keine Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Die Übertragung von Vermögen auf eine ausländische Stiftung bzw. die dadurch im Hinblick auf die Einsetzung als Nachbegünstigte nach dem Stifter erwachsenden Vorteile sind nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erbschaftsteuerpflichtig, wenn das Vermögen wirksam auf eine intransparente, wirksam gegründete und rechtlich selbstä...