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Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz des Arbeitgebers
Verkürzung der Kündigungsfristen und eingeschränkter Prüfumfang bei der Sozialauswahl im Interessenausgleich
Wer mit der Insolvenz eines Unternehmens konfrontiert ist, denkt schnell an Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Unternehmens, Gläubigerversammlung und Gläubigeranfechtung sowie an die Vermögensverwertung. [i]Zur eingeschränkten Verwertung Schädlich, NWB 19/2023 S. 1379 Aber auch an Arbeitnehmer? Dabei ist aus Sicht vieler Mitarbeitenden die Insolvenz des Arbeitgebers ein schwerer Einschnitt in ihrem Leben. Die arbeitsrechtlichen Fragen, die durch die Insolvenz des Arbeitgebers ausgelöst werden, sollen im Folgenden im Überblick dargestellt und anhand ausgewählter Rechtsprechung nachgezeichnet werden.
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I. Auswirkungen der Insolvenz des Arbeitgebers auf bestehende Arbeitsverhältnisse
[i]Insolvenzverwalter als „neue Geschäftsleitung“Wird der Arbeitgeber insolvent, übernimmt der bestellte Insolvenzverwalter (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung – InsO) kraft Gesetzes die Entscheidungsbefugnis für das Unternehmen im Ganzen (§ 80 Abs. 1 InsO). Er tritt rechtlich an die Stelle der Geschäftsleitung. Das gilt gleichermaßen nach innen wie nach außen.
[i]Verwalter übt die Arbeitgeberfunktion in der Insolvenz ausDer Insolvenzverwalter wird damit auch die maßgebliche Person für die Begründung oder Beendigung von Verträgen. Er muss schauen, welche Arbeitskraft noch benötigt wird. Einerseits muss er verhindern, dass wichtige Arbeitnehmer von sich aus k...