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Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2608Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen im EStG, u. a. die nachfolgend genannten.
.
Anpassung der Zinsschrankenregelung (§ 4h
EStG)
[i]Anpassung an
ATADDie Zinsschranke nach § 4h EStG muss bis spätestens
an die zwingenden Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD)
angepasst werden. Daneben soll mit der Einführung einer
Anti-Fragmentierungsregelung missbräuchlichen Gestaltungen im Zusammenhang mit
der Freigrenze entgegengewirkt werden.
Einführung einer Zinshöhenschranke
(§ 4l
EStG-E)
[i]BetriebsausgabenabzugsverbotMit
der neue Zinshöhenschranke wird ein Betriebsausgabenabzugsverbot für
unangemessene Zinsaufwendungen eingeführt. Danach sollen Zinsaufwendungen nicht
abziehbar sein, soweit diese auf einem Zinssatz beruhen, der über einem
gesetzlich definierten Höchstsatz liegt (§ 4l Abs. 1 Satz 1
EStG-E).
Degressive AfA für bewegliche
Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens
[i]Anschaffung
zwischen 1.10.2023 und 31.12.2024Für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die nach dem ...