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BFH Urteil v. - VI R 12/91 BStBl 1992 II S. 1036

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen einer angestellten Dipl.-Psychologin für eine beruflich notwendige Psychoanalyse als Fortbildungskosten abziehbare Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer angestellten Dipl.-Psychologin für eine Psychoanalyse können als Fortbildungskosten abziehbare Werbungskosten sein, wenn die damit gewonnene Selbsterfahrung für ihre berufliche Tätigkeit erforderlich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1036
BFH/NV 1992 S. 75 Nr. 11
QAAAA-93909

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