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Investmentsteuergesetz | Anwendungsfragen zum InvStG (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben v.
,
BStBl I S. 527 ergänzt und geändert
(/19/10008
:028).
I. Nach der Randziffer 19.4 wird folgende Randziffer 19.4a eingefügt:
Bei einer Übertragung von Investmentanteilen durch Erbschaft oder Schenkung tritt der (Gesamt-)Rechtsnachfolger in die Position des Rechtsvorgängers ein. Die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers sowie die in der Besitzzeit des Rechtsvorgängers angesetzten Vorabpauschalen sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns des (Gesamt-)Rechtsnachfolgers zu berücksichtigen.
II. Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:
In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „1. Januar 2024“ durch die Angabe "" und die Angabe "" durch die Angabe "