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WP Praxis 10/2023 S. 304

Berufsrecht | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der WPK

Mit Datum vom machte die WPK eine Rüge und eine Rüge mit Geldbuße bekannt, gerichtet jeweils gegen eine natürliche Person.

Die Rüge wurde aufgrund mangelnder Gewissenhaftigkeit bei der Bearbeitung eines Zusatzauftrags im Rahmen der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wegen unzureichender Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Leistungsbeziehungen und Zahlungsflüsse zwischen der geprüften Gesellschaft und ihrer Geschäftsführung sowie unzureichender Berichterstattung im Prüfungsbericht ausgesprochen.

Ursächlich für die Rüge mit Geldbuße war die Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB trotz fehlender Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB.

In zwei Fällen wurde die Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeig...