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Erhöhte GrSt für (energetisch) sanierungsbedürftige Gebäude
Ein durchsetzungsfähiger Nachhaltigkeitsansatz in der Energie- & Klimakrise?
Aus gesetzgeberischem Anlass werden zeitnah zum die neuen Grundsteuerregelungen des Grundsteuerreformgesetzes in Kraft treten. Hierbei werden zahlreiche Bundesländer das sog. Bundesmodell anwenden und somit von einer Länderöffnungsklausel nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG durch vom Bundesrecht abweichende Regelungen zunächst keinen Gebrauch machen. Vereinzelt kann jedoch bei landesspezifischer Regelung ein sog. „Flächen-Lage-Modell“ zur Anwendung kommen. Aus aktuellem Anlass überschattet jedoch gerade die Energie- & Klimakrise das alltägliche Geschehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat daher kurzfristig untersucht, ob im Rahmen der Grundsteuer grundsätzlich die Möglichkeit besteht, eine Regelung einzuführen, mit der Gebäudeeigentümer, die insbesondere die Fassade eines Gebäudes vernachlässigen, mit einem höheren Steuersatz belegt werden können, um sie zur Sanierung zu bewegen. Es ist daher zu beleuchten, inwieweit sich ein derartiger Nachhaltigkeitsansatz durch eine erhöhte Grundsteuer für (energetisch) sanierungsbedürftige Gebäude kurzfristig durchzusetzen vermag.
Der sog. „Green Deal“ setzt EU-Standards zur ökologischen Nachhaltigkeit und bedarf einer teilweisen ...