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BFH Urteil v. - X R 71/88 BStBl 1991 II S. 880

Gesetze: ErfVO §§ 4, 5

Begünstigungszeitraum nach § 4 Nr. 3 ErfVO

Leitsatz

Der in § 4 Nr. 3 ErfVO für die Fremdverwertung von Erfindungen vorgesehene Begünstigungszeitraum begann mit der Fremdverwertung, und zwar auch dann, wenn dieselbe Erfindung gleichzeitig oder vorher im eigenen Betrieb des Steuerpflichtigen verwertet worden und insoweit nach § 5 ErfVO begünstigt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 880
BFH/NV 1991 S. 72 Nr. 12
YAAAA-93860

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