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Neues zum häuslichen Arbeitszimmer – tatsächlich eine Entlastung?
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für das häusliche Arbeiten ab 2023 deutlich verändert. Auch die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale haben einen Neuanstrich bekommen. Aktuell hat das BMF mit umfangreichem Schreiben vom (KIEHL BAAAJ-46602) Stellung genommen. Ob sich insgesamt eine finanzielle Verbesserung für die Steuerzahler ergeben wird, soll der folgende Beitrag aufzeigen.
Bisherige Rechtslage
Nach der noch für den Veranlagungszeitraum 2022 geltenden Gesetzeslage des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt oder hierfür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Im zweiten Fall wurde die Abzugsmöglichkeit jedoch auf 1.250 € beschränkt.
Definition häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer stellt einen Raum dar, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Dieser Raum ist typischerweise mit Büromöbeln ei...BStBl 2016 II S. 265