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BÜRO Nr. 9 vom Seite 2

Der befristete Arbeitsvertrag und Personalleasing

Ottilie Dotzenrod

Immer mehr Arbeitsverträge werden aus unterschiedlichen Gründen nur noch für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Häufig möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch gar nicht mehr vertraglich an das Unternehmen binden, sondern lediglich eine bestimmte Arbeitsleistung für einen kurzen Zeitraum „einkaufen“ ohne die umfangreichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auf sich nehmen zu müssen. Dieser Beitrag verschafft Dir die notwendigen Informationen und bietet Dir die Möglichkeit, Dein Wissen in unterschiedlichen Aufgabenstellungen direkt anzuwenden.

Info

Das Thema „Personalwesen“ wird im Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans unterrichtet und in AP 2 Kundenbeziehungsprozesse geprüft.

Für die bessere Lesbarkeit des Textes wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

Der befristete Arbeitsvertrag

Soll ein Arbeitsvertrag nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum, so muss das ausdrücklich im Vertragstext fixiert werden. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) regelt die rechtlichen Sachverhalte, die bei der Vertragsgestaltung zu be...

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BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement