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BFH Urteil v. - VI R 157/89 BStBl 1991 II S. 86

Gesetze: EStG 1987 § 3 Nr. 63EStG 1987 § 49 Abs. 1 Nr. 4

Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) entfallender Arbeitslohn ist nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei

Leitsatz

Der Arbeitslohn eines im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) eingesetzten Berufskraftfahrers ist gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1987 steuerfrei, soweit er auf die Fahrtzeiten in der DDR entfällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 86
BFH/NV 1991 S. 10 Nr. 3
SAAAA-93849

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