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BFH Urteil v. - VIII B 88/89 BStBl 1991 II S. 848

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO § 56ZPO § 80 Abs. 1VGFGEntlG Art. 3 § 1

- Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren - Bezugnahme auf Gericht vorliegende Vollmacht nur unter engen Voraussetzungen

Leitsatz

1. Eine Prozeßvollmacht ist grundsätzlich dem zuständigen Spruchkörper zu dem jeweiligen Verfahren im Original einzureichen.

2. Eine Bezugnahme auf eine Vollmacht, die in einem anderen Verfahren beigebracht ist reicht als Nachweis der Bevollmächtigung aus, wenn dem Gericht eine Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus der Urkunde ersichtlich ist, daß sie auch für das Verfahren, in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 848
BFH/NV 1991 S. 74 Nr. 12
OAAAA-93846

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