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BFH Urteil v. - IV R 7/89 BStBl 1991 II S. 833

Gesetze: EStG § 13a Abs. 3 und 8EStG §§ 14, 16 Abs. 3

Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Leitsatz

1. Verpachtet ein Landwirt seinen auf eigenen Flächen betriebenen Hof an seinen Sohn und schenkt er diesem zugleich das lebende und tote Inventar, so liegt regelmäßig keine Betriebsaufgabe vor.

2. Die Entnahme des gesamten Mastviehbestandes ist nicht gesondert als außerordentlicher Betriebsvorgang i. S. von § 13a Abs. 8 Nr. 3 EStG zu erfassen; sie ist durch den Grundbetrag abgegolten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 833
BFH/NV 1991 S. 72 Nr. 12
ZAAAA-93838

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