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Mietverhältnis | Fiktiver Schadensersatz des Vermieters bei beschädigter Mietsache
Schadensersatzansprüche können statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen werden. Hieran ist auch nach der geänderten Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH bezüglich des Werkvertragsrechts (, NWB DAAAG-77876) weiter festzuhalten.
Der Gefahr einer Überkompensation bei fiktiver Abrechnung im Mietrecht werde zum einen dadurch begegnet, dass der Geschädigte nur die zur Erfüllung der Leistungspflicht erforderlichen Kosten beanspruchen dürfe, so das Gericht. Zum anderen sei zu beachten, dass der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegre...