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BFH 27.06.2023 VIII R 15/21, StuB 17/2023 S. 715

Einkommensteuer | Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Zinsen aus Darlehen eines Stpfl. an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs. 1 EStG ausgeschlossen (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG 2011).

Praxishinweise

(1) Gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der im Streitjahr 2011 gültigen Fassung gilt der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG u. a. nicht, wenn Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Dies gilt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG auch, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahestehende Person ist. Entgegen der Auffass...