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Erbrecht | Haftung eines Notars (OLG)
Das OLG Hamm hat zur Haftung eines Notars, der einen wegen eines Verstoßes gegen § 2347 BGB unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrag beurkundet, und zur Frage, wann hieraus dem Erben ein Schaden entsteht, so dass die zehnjährige, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist beginnt, entschieden.
Quelle: , NWB NAAAJ-45772