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NWB EV 9/2023 S. 293

Erbschaftsteuer | Vor- und Nacherbschaft; Beiladung einer Testamentsvollstreckerin (BFH)

Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab. Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß. Ein Testamentsvollstrecker ist zum Verfahren des Steuerschuldners nicht notwendig beizuladen. Die unterlassene einfache Beiladung ist kein Verfahrensmangel.

Quelle: , nv, NWB GAAAJ-44532