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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 Sa 92/20

Gesetze: BetrVG § 102 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; InsO § 113; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; InsO § 128 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 5 S. 1; KSchG § 17 Abs. 1 S. 1; KSchG § 17 Abs. 3 S. 2; TzBfG § 17 S. 1; ZPO § 292

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung, die der Beklagte zu 1) als Insolvenzschuldnerin Z. GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) ausgesprochen hat, über die Frage eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte zu 2) bis 4), über etwaige Wiedereinstellungsansprüche und über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 4) als Probezeitkündigung ausgesprochenen Kündigung.

Fundstelle(n):
YAAAJ-47144

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