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Erstattungszinsen auf Steuererstattungen: Aktuelles zur Einkommensteuerpflicht
Die OFD Frankfurt/M. (Rundverfügung vom - S 2133 A-21-St 516, NWB MAAAJ-46231, DStR 2023 S. 1717) hat sich zur Frage der bilanzsteuerlichen Behandlung der Zinsen nach § 233a AO geäußert.
Steuernachforderungen und Steuererstattungen werden nach Maßgabe von § 233a AO verzinst (vgl. § 233a AO). Der Zinssatz beträgt seit 2019 1,8 % für jedes Jahr (vgl. § 238 Abs. 1a AO; vgl. auch , NWB MAAAJ-18072, BStBl 2022 I S. 1217).