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Geldspielautomatenumsätze
FG Münster, Beschlüsse v. 17.7.2023 – und
Das FG Münster hat mit überwiegend gleichlautendem Doppelbeschluss v. – und erneut zur Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen, insbesondere zur unterschiedlichen Besteuerung von sog. terrestrischen und virtuellen Spielen, im jeweiligen AdV-Verfahren entschieden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Antragstellerin kann sich jeweils nicht unmittelbar auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen, wonach Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden, von der Steuer befreit sind. An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch unter Berücksichtigung der Rechtslage seit dem keine ernstlichen Zweifel.
II. Sachverhalte
1. FG Münster, Beschluss v. 17.7.2023 – 5 V 2678/22 U (AdV)
Die Antragstellerin betrieb Spielhallen mit Geldspielautomaten. In ihren Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate September 2021 bis Juli 2022 berücksichtigte sie ihre Glücksspielumsätze als gem. Art. 135 MwStSystRL steuerbefreit. Das Finanzamt, das hingegen die Glückspielumsätze als umsatzsteuerpflichtig ansah, setzt...