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NWB Nr. 35 vom Seite 2397

Neuordnung der Beitragsberechnung in der sozialen Pflegeversicherung ab dem 1.7.2023

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2433Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v.  ist – soweit es die beitragsrechtlichen Inhalte betrifft – am in Kraft getreten (BGBl 2023 I Nr. 155). Während der Beitragszuschlag für Kinderlose als bereits bekanntes Element beibehalten wird, profitieren nun Eltern mit mehreren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen von einem Beitragsabschlag.

Rechtsprechung des BVerfG zwingt zur Neuordnung

[i]BVerfG fordert stärkere DifferenzierungNicht zum ersten Mal musste der Sozialgesetzgeber in der sozialen Pflegeversicherung die Ausgestaltung des Beitragsrechts ändern. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Beschluss v.  (1 BvL 3/18, NWB KAAAI-62413) eine stärkere Differenzierung bei der Beitragsbelastung in Abhängigkeit von der Kinderzahl ein. Die seit dem Jahr 2001 praktizierte bloße Unterscheidung zwischen Mitgliedern mit und ohne Kinder genüge den Anforderungen nicht.

[i]Entlastung ab dem zweiten unter 25-jährigen KindEltern werden nunmehr durch einen Abschlag beim Arbeitnehmerbeitragsanteil finanziell entlastet, wenn sie mindestens zwei Kinder haben, die unter 25 Jahre alt sind. Mehr als fünf Kinder in de...