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BFH Urteil v. - X R 191/87 BStBl 1991 II S. 690

Gesetze: EStG § 2 Abs. 4EStG § 10 b Abs. 1EStG § 26 Abs. 1EStG § 26 b

Spenden nur bei endgültiger wirtschaftlicher Belastung des Spenders

Leitsatz

Zahlungen eines Steuerpflichtigen, die dieser zur Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Einfamilienhauses seiner mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehefrau leistet, sind nicht als Spende (§ 10b Abs. 1 EStG) abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 690
BFH/NV 1991 S. 54 Nr. 9
SAAAA-93768

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